Ratten sind nach § 2 Nr. 12, Infektionsschutzgesetz Gesundheitsschädlinge, da durch sie Krankheitserreger auf den Menschen übertragen werden können. Für Ratten gilt eine Meldepflicht in den meisten Bundesländern.
Die häufigste bei uns vorkommende Rattengattung ist die Wanderratte ‚Rattus Norvegicus‘, sie treten in der Regel dort auf, wo sie einen geeigneten und geschützten Nistplatz finden, aussreichend Wasser und Nahrung vorhanden ist.
Insbesondere die Wanderratte überträgt mit ihren Parasiten Krankheiten wie zum Beispiel Tuberkulose, Hepatitis, Tollwut, Fleckfieber u.W.
Sie verunreinigen menschliche Lebensmittel und Tierfutter mit ihrem Kot, Urin und Keimen. Sie dringen in Gebäude ein und beschädigen Baumaterialien, Kabel und ähnliches.
Bei Rattenbefall ist schnellstmögliches Handeln angesagt, damit hier eine Massenvermehrung verhindert wird.
Mäuse stellen ein ähnliches Problem wie Ratten da, auch hier ist ein schnellstmögliches Handeln von entscheidener Bedeutung. Zudem treten Mäuse vermehrt im Innenbereich auf, was die Gefahr der Verbreitung der Krankheitsereger deutlich erhöht.
Nach einer intensiven Ortsbegehung mit Befallsanalyse werden wir Ihnen nicht nur die bestmögliche und für die Tiere schmerzfreieste Bekämpfungsmaßnahme empfehlen, wir werden anhand der Befallsanalyse Empfehlungen zur Vorbeugung gegen Ratten-/Mäusebefall geben und Sie während der Bekämpfungsmaßnahmen nicht allein lassen.